Meine Aufgaben als Rechtsbetreuer
Ich übernehme die Betreuung von Menschen und führe Verfahrenspflegschaften durch. Ich werde als gesetzlicher Vertreter vom Amtsgericht bestellt und kontrolliert. Die Kosten werden bei bedürftigen Klienten durch das Amtsgericht übernommen. Meine Aufgabe ist die Betreuung im Rahmen des § 1896 ff BGB.
In "Amtsdeutsch" heißt das dann
- Gesundheitsangelegenheiten
- Rentenangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
- Sozialhilfeangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten
Betreuung - Beratung - Begleitung
Hier beschreibe ich genauer, was ich f�r Sie tun kann.
