Ich übernehme die Betreuung von Menschen und führe Verfahrenspflegschaften durch.
Ich werde als gesetzlicher Vertreter vom Amtsgericht bestellt und kontrolliert.
Die Kosten werden bei bedürftigen Klienten durch das Amtsgericht übernommen.
Meine Aufgabe ist die Betreuung im Rahmen des § 1896 ff BGB.
§
In "Amtsdeutsch" heißt das dann
Gesundheitsangelegenheiten
Rentenangelegenheiten
Wohnungsangelegenheiten
Aufenthaltsbestimmung
Sozialhilfeangelegenheiten
Vermögensangelegenheiten
Betreuung - Beratung - Begleitung Hier beschreibe ich genauer, was ich für Sie tun kann.